Steckbrief

Hans Menzinger, 1. Schussmeister

Hans Menzinger ist Gründungsmitglied des Heimat- und Volkstrachtenvereins „D´Würmtaler Menzing“ e.V., war jahrzehntelang 1. Vorsitzender des Vereins und ist mittlerweile zum Ehrenvorstand ernannt. Auch auf Gau- und Verbandsebene war er jahrelang ehrenamtlich tätig.

Heute möchten wir ihn jedoch in seiner Rolle als 1. Schussmeister näher vorstellen.

 

  • Im Heimat- und Volkstrachtenverein „D'Würmtaler Menzing“ e.V. wird der uralte Brauch des Böllerschießens gepflegt. Wie kam es dazu?

Die derzeit älteste bekannte schriftliche Belegung des Böllerschießens in Menzing stammt aus dem Jahr 1897: In der Rechnung über die  Cultur-Ausgaben bei den Lichtgängen und Prozessionen in Dorf und Feld im Jahr 1897 ist unter anderem für das Schießen mit Böllern ein Betrag von 13,00 Mark aufgeführt.

Mit welchen Böllergeräten zu dieser Zeit geschossen wurde, ist nicht überliefert. Aus dem Gemeindearchiv geht jedoch hervor, dass für die Zeit vom 16. Mai 1918 bis 16. Mai 1928 unter anderem eine Böllerkanone bei der Allianzversicherung gesetzlich haftpflichtversichert war.

Es handelt sich dabei wahrscheinlich um die gleiche Böllerkanone, über die der Obermenzinger Kanonier Rudolf Plank berichtete, dass diese im  zweiten Weltkrieg konfisziert und eingeschmolzen wurde.

Nach dem Zweiten Weltkrieg ruhte die Tradition des Böllerschießens lange Jahre. Erst im Jahre 1980 erwarb der Heimat- und Volkstrachtenverein  „D´Würmtaler Menzing“ e.V. auf Anregung von Stefan Stix wieder eine Böllerkanone Kaliber 50mm von der Firma Wenig in  Pocking. Die neue Böllerkanone wurde als erste ihrer Art in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen.

 

  • Wann wurde die Böllerschützengruppe gegründet?

1987 beschloss der Trachtenverein Menzing eine Handböllergruppe zu gründen. Diese bestand 1989 bereits aus 14 staatlich geprüften Böllerschützen, die seither das Brauchtum des Böllerschießens in Menzing und darüber hinaus pflegen.

 

  • Was sind die Voraussetzungen, um Böllerschütze zu werden?

Um die 2-tägige staatliche Böllerprüfung ablegen zu können, muss man mindestens 21 Jahre alt, körperlich und geistig fit und mindestens seit 6 Monaten Mitglied eines Vereins sein, der das Schießen mit Böllern pflegt. Nach erfolgreicher Prüfung beantragt man bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eine Erlaubnis nach § 27 SprengG. Mit dieser Erlaubnis ist man dann zum Erwerb, Aufbewahren, Umgang, Verwenden und Vernichten von Schwarzpulver autorisiert.

 

  • Zu welchen Gelegenheiten wird mit den Handböllern geschossen?

Geschossen wurde und wird zu den unterschiedlichsten Anlässen der Trauer, der  Freude und der Hochachtung.  Im Jahreslauf sind das u.a. Neujahrsanschießen,  Maibaumaufstellen, Hochzeiten und Beisetzungen, Volkstrauertag, Totengedenken,  Trachtenfeste, Christkindlanschießen am 24. Dezember, aber auch Ehrungen besonders verdienter Mitbürger zu besonderen Anlässen und Schießen anlässlich besonderer Veranstaltungen wie zum Beispiel Wandlungsschießen an hohen kirchlichen Feiertagen.

 

  • Der Verein besitzt auch 2 Kanonen. Wann werden diese zum Einsatz gebracht?

Die große Böllerkanone Kal. 50 mm  wird seit 1980 zum Salutschießen für besondere Anlässe und Feierlichkeiten, aber auch für Beerdigungen verdienter Menzinger Bürger genutzt.

1998 konnte eine zweite, kleinere Salutkanone Kaliber 30 mm vom Krieger- und Soldatenverein Eichenau erworben werden. Diese dient heute vor allem für Einsätze bei Beerdigungen an auswärtigen Friedhöfen, da sie auf Grund ihrer Größe auch in einem größeren PKW transportiert werden kann.

 

  • Du bist 1. Schussmeister im Verein.  Gib uns bitte einen kurzen Überblick über deine Aufgaben.

Die Aufgaben des Schussmeisters und seiner beiden Stellvertreter liegen in erster Linie im organisatorischen Bereich. Hier ist die Materialbeschaffung  und die Instandhaltung der Böllergeräte ein wesentlicher Punkt. Alle Böllergeräte müssen nach 5 Jahren zum Beschussamt zur Beschussprüfung. Des Weiteren müssen die Erlaubnisse nach § 27 SprengG alle 5 Jahre verlängert werden. Hierzu bedarf es jeweils einer Bedürfnisbestätigung des 1. Schussmeisters. Die wichtigste Aufgabe ist aber die Vorbereitung aller anfallenden Schießen. Diese müssen bei der zuständigen Polizeidienststelle und Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Bei den Schießen selbst ist der kommandierende Schussmeister für die Sicherheitsabstände und die Sicherung des Umfeldes verantwortlich ( z.B. Abstand zu Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, zu Tierställen usw.). Er gibt die Kommandos beim Schießen.

Außerdem plant und leitet der Schussmeister die praktische und theoretische Weiterbildung der Schützen und ist verantwortlich für auszubildende Schützen.

 

  • Zum Schluss noch eine Frage für alle Laien: Wie funktioniert ein Handböller?

Grundsätzlich wird ein Böller mit einer durch das Beschussamt vorgegebenen Menge „Böllerpulver“, besser gesagt Schwarzpulver mit besonderer Körnung, geladen. Zum  „Verdämmen“ werden dem Kaliber angepasste Korken verwendet.

Das Zünden des Pulvers übernimmt eine mit Zündgel gefüllte Messingkapsel, die auf den Zündkanal, das sogenannte Piston gesteckt wird.

Sobald der Abzug gezogen wird, entzündet sich das Pulver und brennt mit ca. 400 m/s ab.

 

Vielen Dank für das Interview! Wer mehr über das Böllerschießen erfahren möchte, kann gerne Kontakt mit uns aufnehmen oder eine unserer Veranstaltungen besuchen!

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